Rurioctocog alfa pegol (1) – Adynovi®

Hämophilie A, ≥ 12 Jahre

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.05.2018 – Zulassung: 08.01.2018
Beschluss 01.11.2018
Wirkstoff Rurioctocog alfa pegol
Handelsname Adynovi®
Pharm. Unternehmer Dossier: Shire Deutschland GmbH
Neuer Inverkehrbringer: TAKEDA GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-356
ATC-Code B02BD38 Blutgerinnungsfaktoren (B02BD)
ICD-10 Codes (AIS) D66Hereditärer Faktor-VIII-Mangel
Alpha-ID Codes (AIS) I27819Hämophilie A
DDD Tagesdosis 1 TSD E parenteral
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hämophilie (Hämophilie A / Hämophilie B)
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel).

Patientengruppe Indikation ZVT
Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) Rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (keine Daten vorgelegt)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
keine Daten vorgelegt

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie 261201 handelt es sich um eine offene, zweiarmige Phase II/III-Studie zum Vergleich der Bedarfsbehandlung versus der prophylaktischen Behandlung mit Rurioctocog alfa pegol bei vorbehandelten jugendlichen (12 bis < 18 Jahre) und erwachsenen, männlichen Patienten (≥ 18 bis 65 Jahre) mit schwerer Hämophilie A.
    • In der einarmigen Studie 261204 wurden vorbehandelte männliche Patienten mit schwerer Hämophilie A untersucht, die sich einem operativen oder anderen invasiven Eingriff unterziehen.

Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel)

  • Für die Behandlung und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten ab einem Alter von 12 Jahren mit Hämophilie A (kongenitalem Faktor-VIII-Mangel) ist der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
  • Der pharmazeutische Unternehmer legt keine relevanten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Rurioctocog alfa pegol vor.
  • Der G-BA betrachtet die dargelegten Ergebnisse insgesamt als nicht geeignet, patientenrelevante Effekte zum Zusatznutzen von Rurioctocog alfa pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten zu können.
  • Fazit
    • Der pharmazeutische Unternehmer legt keine relevanten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Rurioctocog alfa pegol vor. Der G-BA betrachtet die dargelegten Ergebnisse insgesamt als nicht geeignet, patientenrelevante Effekte zum Zusatznutzen von Rurioctocog alfa pegol gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten zu können. Der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.

Zugehörige Verfahren

Rurioctocog alfa pegol (1) Adynovi® Shire Deutschland GmbH Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hämophilie A, ≥ 12 Jahre 2.840–3.190 100% Zusatznutzen nicht belegt


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