Romosozumab (1) – Evenity®
Osteoporose, postmenopausale Frauen
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.03.2020 – Zulassung: 09.12.2019 |
|---|---|
| Beschluss | 03.09.2020 |
| Wirkstoff | Romosozumab |
| Handelsname | Evenity® |
| Pharm. Unternehmer | UCB Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-516 |
| ATC-Code | M05BX06 Andere Mittel mit Einfluss auf die Knochenstruktur und die Mineralisation (M05BX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | M80.00Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Mehrere Lokalisationen, M80.01Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Schulterregion (Klavikula, Skapula, Akromioklavikular-, Schulter-, Sternoklavikulargelenk), M80.02Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Oberarm (Humerus, Ellenbogengelenk), M80.03Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Unterarm (Radius, Ulna, Handgelenk), M80.04Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen), M80.05Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Beckenregion und Oberschenkel (Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk), M80.06Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Unterschenkel (Fibula, Tibia, Kniegelenk), M80.07Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Knöchel und Fuß (Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes), M80.08Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Sonstige (Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule), M80.09Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur: Nicht näher bezeichnete Lokalisation, M80.10Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Mehrere Lokalisationen, M80.11Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Schulterregion (Klavikula, Skapula, Akromioklavikular-, Schulter-, Sternoklavikulargelenk), M80.12Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Oberarm (Humerus, Ellenbogengelenk), M80.13Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Unterarm (Radius, Ulna, Handgelenk), M80.14Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen), M80.15Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Beckenregion und Oberschenkel (Becken, Femur, Gesäß, Hüfte, Hüftgelenk, Iliosakralgelenk), M80.16Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Unterschenkel (Fibula, Tibia, Kniegelenk), M80.17Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Knöchel und Fuß (Fußwurzel, Mittelfuß, Zehen, Sprunggelenk, sonstige Gelenke des Fußes), M80.18Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Sonstige (Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule), M80.19Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I6906Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur, I6907Pathologische Fraktur bei Osteoporose nach Ovarektomie |
| DDD Tagesdosis | 7 g parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems Osteoporose |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
EVENITY ist angezeigt für die Behandlung der manifesten Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit deutlich erhöhtem Frakturrisiko (siehe Abschnitt 5.1). |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Postmenopausale Frauen mit manifester Osteoporose und deutlich erhöhtem Frakturrisiko | Alendronsäure oder Risedronsäure oder Zoledronsäure oder Denosumab oder Teriparatid |
Studien und Ergebnisse
|
Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (ARCH) |
|---|---|
|
Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
|
Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Bei der ARCH Studie handelt es sich um eine randomisierte, doppelblinde, multizentrische zweiarmige Parallelgruppenstudie in der Romosozumab gefolgt von Alendronsäure im Vergleich zu Alendronsäure bei postmenopausalen Frauen mit schwerer Osteoporose und deutlichem Frakturrisiko untersucht wurde.
Postmenopausale Frauen mit manifester Osteoporose und deutlich erhöhtem Frakturrisiko
- Für die Behandlung der manifesten Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit deutlich erhöhtem Frakturrisiko, liegt ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen vor.
- In der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zu den patientenrelevanten Endpunkten steht einem deutlichen Vorteil, der in der vorliegenden Indikation besonders relevanten Vermeidung von Frakturen, der negative Effekt bei den zerebrovaskulären Nebenwirkungen gegenüber.
- In einer Abwägungsentscheidung wird vom G-BA im Ergebnis, für Romosozumab gefolgt von Alendronsäure im Vergleich zu Alendronsäure in der Behandlung der manifesten Osteoporose bei postmenopausalen Frauen mit deutlich erhöhtem Frakturrisiko, ein geringer Zusatznutzen festgestellt.
- Aufgrund des insgesamt geringen Verzerrungspotenzials auf Studien- und Endpunktebene wird die Aussagesicherheit für den festgestellten Zusatznutzen in die Kategorie „Hinweis“ eingestuft.
- Mortalität
- Für den Endpunkt Gesamtmortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied über die Gesamtstudiendauer zwischen den Behandlungsgruppen der ARCH Studie.
- Für die Gesamtmortalität ist somit ein Zusatznutzen von Romosozumab nicht belegt.
- Morbidität - Klinische vertebrale Frakturen
- Für den Endpunkt klinische vertebrale Frakturen zeigt sich zu Monat 24 ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure.
- Damit ergibt sich für den Endpunkt klinische vertebrale Frakturen ein Vorteil von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure vs. Alendronsäure.
- Morbidität - Major nicht vertebrale Frakturen
- Für den Endpunkt major nicht vertebrale Frakturen zeigt sich zu Monat 24 ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen zum Vorteil von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure.
- Der statistisch signifikante Vorteil von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure zeigt sich für Hüft- und Beckenfrakturen.
- Morbidität - Nicht major nicht vertebrale Frakturen
- Der Endpunkt nicht major nicht vertebrale Frakturen wurde nicht separat ausgewertet.
- Morbidität - Stärkster Schmerz (mBPI-SF)
- In den vorgelegten Daten liegen jedoch keine verwertbaren Daten vor, so dass der Endpunkt bei der Bewertung des Zusatznutzens von Romosozumab nicht einbezogen werden kann.
- Lebensqualität
- In der Analyse der Ergebnisse des OPAQ-SV wurden zum relevanten Datenschnitt Monat 24 mehr als 30 % der Patientinnen nicht in der Analyse berücksichtigt, daher liegen ungeachtet der Frage der Validität des Instruments für den Endpunkt gesundheitsbezogene Lebensqualität keine verwertbaren Daten vor.
- Der LAD besteht aus 3 Einzelfragen und kann somit nicht als Instrument für die Erhebung der Lebensqualität angesehen werden, insbesondere werden physische Komponenten abgefragt so dass der LAD kein geeignetes Konstrukt zur Erhebung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität darstellt und allenfalls Aspekte der Morbidität behandelt.
- Da jedoch insgesamt unklar bleibt, nach welcher Auswertungsmethode die erhobenen Daten analysiert wurden, werden die vorgelegten Daten weder für Lebensqualität noch für Morbidität berücksichtigt.
- Nebenwirkungen - SUE und Abbruch wegen UE
- Für die Endpunkte SUE und Abbruch wegen UE zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
- Gesamtbewertung / Fazit
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure liegen aus der verblindeten, kontrollierten, randomisierten Parallelgruppenstudie ARCH, Ergebnisse zur Mortalität (Gesamtmortalität), Morbidität, Lebensqualität und zu Nebenwirkungen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Alendronsäure) vor.
- Hinsichtlich der Mortalität zeigen die vorgelegten Daten für den Endpunkt Gesamtmortalität keinen statistisch signifikanten Unterschied für das Gesamtüberleben zwischen den Studienarmen.
- Für die aufgetretenen klinisch vertebralen Frakturen und major nicht vertebralen Frakturen (Hüftfrakturen und Beckenfrakturen) zeigen sich statistisch signifikant weniger Frakturen unter der Behandlung von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure gegenüber Alendronsäure.
- Das Ausmaß dieses Effektes wird als eine deutliche Verbesserung im therapierelevanten Nutzen bewertet.
- Die Vermeidung von Frakturen stellt ein essentielles Therapieziel in der vorliegenden Indikation dar.
- Für die Bewertung des Einflusses von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure auf die Lebensqualität liegen für den Behandlungszeitraum von 24 Monaten keine verwertbaren Daten vor.
- Bezüglich der Nebenwirkungen zeigt sich ein Nachteil für Romosozumab an zerebrovaskulären Ereignissen.
- Zum Ende der Behandlungsphase über 24 Monate lagen sowohl für die Gesamtstudienpopulation als auch für die Teilpopulation ohne vaskuläre Vorerkrankung Nachteile bei der Behandlung mit Romosozumab gefolgt von Alendronsäure im Vergleich zu Alendronsäure für das unerwünschte Ereignis zerebrovaskuläres Ereignis vor.
- Gesamtbewertung / Fazit
- Für die Bewertung des Zusatznutzens von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure liegen aus der verblindeten, kontrollierten, randomisierten Parallelgruppenstudie ARCH, Ergebnisse zur Mortalität (Gesamtmortalität), Morbidität, Lebensqualität und zu Nebenwirkungen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Alendronsäure) vor.
- Hinsichtlich der Mortalität zeigen die vorgelegten Daten für den Endpunkt Gesamtmortalität keinen statistisch signifikanten Unterschied für das Gesamtüberleben zwischen den Studienarmen.
- Für die aufgetretenen klinisch vertebralen Frakturen und major nicht vertebralen Frakturen (Hüftfrakturen und Beckenfrakturen) zeigen sich statistisch signifikant weniger Frakturen unter der Behandlung von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure gegenüber Alendronsäure.
- Das Ausmaß dieses Effektes wird als eine deutliche Verbesserung im therapierelevanten Nutzen bewertet.
- Die Vermeidung von Frakturen stellt ein essentielles Therapieziel in der vorliegenden Indikation dar.
- Für die Bewertung des Einflusses von Romosozumab gefolgt von Alendronsäure auf die Lebensqualität liegen für den Behandlungszeitraum von 24 Monaten keine verwertbaren Daten vor.
- Bezüglich der Nebenwirkungen zeigt sich ein Nachteil für Romosozumab an zerebrovaskulären Ereignissen.
- Zum Ende der Behandlungsphase über 24 Monate lagen sowohl für die Gesamtstudienpopulation als auch für die Teilpopulation ohne vaskuläre Vorerkrankung Nachteile bei der Behandlung mit Romosozumab gefolgt von Alendronsäure im Vergleich zu Alendronsäure für das unerwünschte Ereignis zerebrovaskuläres Ereignis vor.
Zugehörige Verfahren
| Romosozumab (1) | Evenity® | UCB Pharma GmbH | Osteoporose, postmenopausale Frauen | 475.000 | 100% Hinweis auf geringer Zusatznutzen |
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