Reslizumab (1) – Cinqaero®
Asthma bronchiale
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.01.2017 – Zulassung: 16.08.2016 |
|---|---|
| Beschluss | 06.07.2017 |
| Befristung bis | 31.07.2020 Befristung aufgehoben |
| Wirkstoff | Reslizumab |
| Handelsname | Cinqaero® |
| Pharm. Unternehmer | Teva GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-271 |
| ATC-Code | R03DX08 Andere Mittel bei obstruktiven Atemwegserkrankungen zur systemischen Anwendung (R03DX) |
| ICD-10 Codes (AIS) | J45.0Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, J45.1Nichtallergisches Asthma bronchiale, J45.8Mischformen des Asthma bronchiale, J45.9Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I16367Asthma bronchiale, I5235Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, I5238Nichtallergisches Asthma bronchiale, I5245Mischform des Asthma bronchiale |
| DDD Tagesdosis | 7.1 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Atmungssystems Asthma bronchiale |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Besonderheit | Kombinationstherapie |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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CINQAERO wird angewendet als Zusatztherapie bei erwachsenen Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, das trotz hochdosierter inhalativer Corticosteroide plus einem anderen Arzneimittel zur Erhaltungstherapie nur unzureichend zu kontrollieren ist (siehe Abschnitt 5.1). |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Zusatztherapie für Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die nicht oder nur im Rahmen von akuten Exazerbationen mit oralen Corticosteroiden behandelt werden | Patientenindividuelle Therapieeskalation: (Hochdosierte inhalative Corticosteroide und langwirksame Bronchodilatatoren (LABA) mit Tiotropium und ggf orale Corticosteroide) oder bei IgE-vermittelter Pathogenese des Asthmas ggf Omalizumab zusätzlich oder (ggf hochdosierte inhalative Corticosteroide und langwirksame Bronchodilatatoren (LABA) mit oralen Corticosteroiden) |
| b) | Zusatztherapie für Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die auch über die Behandlung akuter Exazerbationen hinaus regelmäßig mit oralen Corticosteroiden behandelt werden: | Patientenindividuelle Therapieeskalation: (Hochdosierte inhalative Corticosteroide und langwirksame |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
2 (Studien 3082, 3083) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
ja |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Sonstiges |
a) Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die nicht oder nur im Rahmen von akuten Exazerbationen mit oralen Corticosteroiden behandelt werden
- Der G-BA hat seine Entscheidung zu der Frage, ob ein Zusatznutzen von Reslizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt werden kann, auf der Basis des Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers, der vom IQWiG erstellten Dossierbewertung und der hierzu im schriftlichen und mündlichen Anhörungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen sowie des vom IQWiG erstellten Addendums zur Nutzenbewertung getroffen.
- Um das Ausmaß des Zusatznutzens zu bestimmen, hat der G-BA die Daten, die die Feststellung eines Zusatznutzens rechtfertigen, nach Maßgabe der in 5. Kapitel § 5 Absatz 7 VerfO festgelegten Kriterien im Hinblick auf ihre therapeutische Relevanz (qualitativ) bewertet.
- Auf die vom IQWiG vorgeschlagene Methodik gemäß den Allgemeinen Methoden wurde in der Nutzenbewertung von Reslizumab nicht abgestellt.
- Ausgehend hiervon ist der G-BA, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der mündlichen Anhörung, zu folgender Bewertung gelangt:
b) Patienten mit schwerem eosinophilem Asthma, die auch über die Behandlung akuter Exazerbationen hinaus regelmäßig mit oralen Corticosteroiden behandelt werden
- Der G-BA hat seine Entscheidung zu der Frage, ob ein Zusatznutzen von Reslizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt werden kann, auf der Basis des Dossiers des pharmazeutischen Unternehmers, der vom IQWiG erstellten Dossierbewertung und der hierzu im schriftlichen und mündlichen Anhörungsverfahren vorgetragenen Stellungnahmen sowie des vom IQWiG erstellten Addendums zur Nutzenbewertung getroffen.
- Um das Ausmaß des Zusatznutzens zu bestimmen, hat der G-BA die Daten, die die Feststellung eines Zusatznutzens rechtfertigen, nach Maßgabe der in 5. Kapitel § 5 Absatz 7 VerfO festgelegten Kriterien im Hinblick auf ihre therapeutische Relevanz (qualitativ) bewertet.
- Auf die vom IQWiG vorgeschlagene Methodik gemäß den Allgemeinen Methoden wurde in der Nutzenbewertung von Reslizumab nicht abgestellt.
- Ausgehend hiervon ist der G-BA, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der mündlichen Anhörung, zu folgender Bewertung gelangt:
Zugehörige Verfahren
| Reslizumab (1) | Cinqaero® | Teva GmbH | Asthma bronchiale | 4.800–12.000 | 50% Anhaltspunkt für geringer Zusatznutzen |
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