Polihexanid (1) – Akantior®

Akanthamöben-Keratitis; ≥ 12 Jahre

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.10.2024 – Zulassung: 28.08.2024
Beschluss 20.03.2025
Wirkstoff Polihexanid
Handelsname Akantior®
Pharm. Unternehmer SIFI S.p.A.
G-BA Vorgangsnummer D-1119
ATC-Code S01AX24 Andere Antiinfektiva (S01AX)
ICD-10 Codes (AIS) B60.1Akanthamöbiasis, H16.2Keratokonjunktivitis
Alpha-ID Codes (AIS) I27742Akanthamöbiasis, I74775Keratitis neuroparalytica
ORPHAcodes (AIS) 68Akanthamöbiasis,
Therapeutisches Gebiet Augenerkrankungen Akanthamöben-Keratitis Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung – Neuer Unterlagenschutz (Altwirkstoff)

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Akantior wird angewendet zur Behandlung der Akanthamöben-Keratitis bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren.

Patientengruppe Indikation ZVT
Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit Akanthamöben-Keratitis – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (Studie 043/SI)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Bei der Studie 043/SI handelt es sich um eine randomisierte, doppelt-verblindete Phase-III-Studie, in der die Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit von Polihexanid (0,8 mg/ml) gegenüber Polihexanid (0,2 mg/ml) und Propamidin (1 mg/ml) als Kombinationstherapie bei Personen mit Akanthamöben-Keratitis untersucht wurde.

Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit Akanthamöben-Keratitis

  • Für Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit Akanthamöben-Keratitis liegt für Polihexanid ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vor, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.
  • Die Aussagesicherheit wird vor dem Hintergrund der unkontrollierten Ergebnisse und einer möglichen ergebnisgesteuerten Berichterstattung mit einem Anhaltspunkt bewertet.
  • Mortalität
    • Die Gesamtmortalität wurde im Rahmen der Sicherheitserhebung erfasst. In der Studie 043/SI ist kein Todesfall aufgetreten.
  • Morbidität - Rate der klinischen Heilung
    • In der Studie 043/SI wurde die „Rate der klinischen Heilung innerhalb von 12 Monaten“ als primärer Endpunkt wie folgt definiert: Anteil der Personen, die 30 Tage nach Absetzen aller Studientherapien innerhalb von 12 Monaten nach Studieneinschluss geheilt waren.
    • Eine Person wurde als geheilt eingestuft, wenn das Verschwinden oder das Fehlen aller folgenden klinischen Anzeichen durch eine Spaltlampenuntersuchung, erhoben durch das Studienpersonal, bestätigt wird: • Keine behandlungsbedürftige Hornhautentzündung (einschließlich subepithelialer Infiltrate, stromaler Infiltrate und Ödeme) mit abgeheiltem Hornhautepithel und minimaler Punktverfärbung (10 Punkte oder weniger, entsprechend Grad 1 auf der Oxford-Skala) • Keine oder leichte Bindehautentzündung (einschließlich bulbärer Injektion, bulbärem Ödem, tarsaler Hyperämie): Eine leichte Bindehautentzündung ist akzeptabel, wenn sie mit anderen gleichzeitigen Erkrankungen wie Blepharitis zusammenhängt. • Keine Limbitis, Skleritis oder Entzündung der vorderen Augenkammer. • Kein Rezidiv innerhalb von 30 Tagen nach Absetzen der gesamten topischen und systemischen Therapie für Akanthamöben-Keratitis.
    • Vor dem Hintergrund des kurativen Therapieansatzes wird der Anteil an Patientinnen und Patienten, die eine Heilung der Akanthamöben-Keratitis erreichen, als patientenrelevant erachtet.
    • Die vorliegende Operationalisierung des kombinierten Endpunktes bildet jedoch nur einen Teilaspekt der klinischen Heilung ab, d.h. im Wesentlichen die Eradikation in Assoziation mit dem klinischen Abklingen der Entzündungen und Heilung des Hornhautepithels entsprechend einer klinischen Ansprechrate.
    • In der vorliegenden Auswertung wurden nur die Daten der Personen berücksichtigt, die eine bestätigte Akanthamöben-Keratitis aufwiesen („Efficacy Population“; n=66). Analysen unter Einbezug der Intention-to-treat (ITT)Population (n = 69) liegen nicht vor.
    • Im Interventionsarm der Studie 043/SI betrug die „Rate der klinischen Heilung“ 84,8 %.
    • In der Gesamtschau kann anhand der vorliegenden Operationalisierung des Endpunkts „klinische Heilungsrate innerhalb von 12 Monaten“ keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens getroffen werden. Der Endpunkt wird daher nur ergänzend dargestellt.
  • Lebensqualität
    • In der Studie 043/SI wurde der „Visual Function Questionnaire-25“ (VFQ-25) eingesetzt, um die Auswirkung potentieller kornealer Ereignisse auf die Funktion und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu bewerten.
    • Der VFQ-25 ist ein Fragebogen zur Selbsteinschätzung der visusbezogenen Lebensqualität, der aus insgesamt 26 Items und 12 Subskalen besteht. Davon wird mit 25 Items (11 Subskalen) das Sehvermögen und mit 1 Item (1 Subskala) die allgemeine Gesundheit abgefragt.
    • Da keine MMRM- oder Responderanalysen und keine Auswertungen mit der ITT-Population vorgelegt wurden, wird im Beschluss die Veränderung des Mittelwerts von Baseline zu Studienende für die Efficacy-Population dargestellt.
    • Zu Baseline lag der Mittelwert der VFQ-25 Summenskala bei 64,9 Punkten und verbesserte sich um 23,5 Punkte zum Studienende.
    • Aufgrund des fehlenden Vergleiches kann jedoch keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für die gesundheitsbezogene Lebensqualität getroffen werden.
  • Nebenwirkungen
    • In der Studie 043/SI wurden unerwünschte Ereignisse (UE) bis zum Studienende der jeweiligen teilnehmenden Person erfasst. Die mediane Behandlungsdauer beträgt 120 Tage (min.: 10; max.: 387). Die Auswertung der UE erfolgte ohne Berücksichtigung der Ereignisse der Grunderkrankungen.
    • UE traten bei 45 % der Patientinnen und Patienten im Interventionsarm auf. Die Ergebnisse werden nur ergänzend dargestellt. Bei 6 % der Studienteilnehmenden im Interventionsarm trat ein schweres UE (CTCAE-Grad ≥ 3) und bei keinem ein schwerwiegendes UE auf. Insgesamt haben 10 % der ITT-Population die Studie aufgrund eines UE abgebrochen.
    • Aufgrund der einarmigen Datenlage ist eine Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens für die Kategorie Nebenwirkungen nicht möglich.
  • Gesamtbewertung
    • Grundlage für die vorliegende Nutzenbewertung sind die zulassungsbegründenden Daten des Interventionsarms der verblindeten, kontrollierten, multizentrischen Phase-III-Studie 043/SI. Die vergleichenden Daten dieser Studie liefern keinen Informationsgewinn zur Beurteilung des Zusatznutzens.
    • Es liegen Ergebnisse zur Mortalität, zum Gesundheitszustand, zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen vor. Aufgrund des fehlenden Vergleichs ist jedoch eine Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens auf Grundlage dieser Daten nicht möglich.
    • Der im Dossier vorgelegte indirekte Vergleich für den Endpunkt „klinische Heilungsrate innerhalb von 12 Monaten“ wird nicht für die vorliegende Nutzenbewertung herangezogen. Hintergrund ist vor allem, dass nicht von einer hinreichenden Ähnlichkeit der Studienpopulation und der herangezogenen Kontrollpopulation auf Basis der vorliegenden Datengrundlage ausgegangen werden kann. Für den Vergleichsarm fehlen insbesondere wichtige Angaben zur Krankheitsschwere zu Behandlungsbeginn und anderen Baselinecharakteristika, zum Beobachtungszeitraum, zum verwendeten Propensity-Score-Modell und zur Operationalisierung des erhobenen Endpunkts. Darüber hinaus stellt auch die fehlende zeitliche Parallelität einen weiteren kritischen Aspekt dar.
    • Insgesamt wird für Polihexanid ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen abgeleitet, weil die wissenschaftliche Datengrundlage eine Quantifizierung nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren

Polihexanid (1) Akantior® SIFI S.p.A. Augenerkrankungen Akanthamöben-Keratitis; ≥ 12 Jahre 70–410 100% Anhaltspunkt für nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan


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