Pixantron (1) – Pixuvri®
B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.12.2012 – Zulassung: 10.05.2012 |
|---|---|
| Beschluss | 16.05.2013 |
| Wirkstoff | Pixantron |
| Handelsname | Pixuvri® |
| Pharm. Unternehmer |
Dossier: CTI Life Sciences Ltd.
Neuer Inverkehrbringer: SERVIER Deutschland GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-044 |
| ATC-Code | L01DB11 Anthracycline und verwandte Substanzen (L01DB) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C82.4Follikuläres Lymphom Grad IIIb, C83.3Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom, C83.5Lymphoblastisches Lymphom, C83.7Burkitt-Lymphom, C85.2Mediastinales (thymisches) großzelliges B-Zell-Lymphom |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I114432Diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom, I116046Follikuläres Lymphom Grad 3b, I116081Mediastinales thymisches großzelliges B-Zell-Lymphom, I117419Lymphoblastisches Lymphom, I24720Burkitt-Lymphom |
| DDD Tagesdosis | 9.64 mg parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Non-Hodgkin Lymphom (NHL) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Regulatorischer Status | Bedingte Zulassung (CMA) |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Die Monotherapie mit Pixuvri ist indiziert bei erwachsenen Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B-Zell-Lymphomen (NHL). Der Nutzen der Pixantron-Behandlung ist nicht erwiesen bei Anwendung als Fünft- und Mehrlinientherapie bei Patienten, die refraktär gegen die vorausgegangene Therapie waren. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene Patienten mit mehrfach rezidivierten oder therapierefraktären aggressiven Non-Hodgkin-B Zell-Lymphomen (NHL) | Patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin-, oder Vindesin-haltige Therapie |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (PIX301) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT (off-label) |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Für den Nachweis eines Zusatznutzens wird im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers die PIX301-Studie herangezogen. Hierbei handelt es sich um eine randomisierte kontrollierte Studie, in der eine Pixantron-Monotherapie mit einer patientenindividuell vom Arzt bestimmten Monotherapie mit einer von 7 im Protokoll festgelegten antineoplastischen Medikamenten verglichen worden ist.
Patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, insbesondere eine Bleomycin-, Cyclophosphamid-, Etoposid-, Ifosfamid-, Methotrexat-, Mitoxantron-, Rituximab-, Trofosfamid-, Vinblastin-, Vincristin-, oder Vindesin-haltige Therapie, sofern unter Berücksichtigung der Vortherapie die Wirkstoffe erneut für eine Behandlung in Frage kommen sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen deutschen Zulassungsstatus und der zugelassenen Dosierungen
- Gegenüber der vom G-BA bestimmten zweckmäßigen Vergleichstherapie, die dieser Bewertung zugrunde liegt, weist die in der PIX301-Studie verwendete Vergleichstherapie entscheidungsrelevante Limitationen auf.
- Die vom G-BA bestimmte zweckmäßige Vergleichstherapie ist die patientenindividuelle Therapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes, wobei insbesondere jene antineoplastischen Wirkstoffe Berücksichtigung finden sollen, die für das vorliegende Anwendungsgebiet zugelassen sind. Hierbei kommt sowohl die Monotherapie als auch die Kombinationstherapie infrage.
- Demgegenüber wurde in der Kontrollgruppe der PIX301-Studie die Therapie patientenindividuell nach Wahl des Arztes bestimmt, jedoch wurde die Auswahlmöglichkeit des Arztes laut Studienprotokoll auf 7 Wirkstoffe eingeschränkt, die zudem ausschließlich als Monotherapie anzuwenden waren.
- Nach Auffassung des G-BA ist eine Einschränkung nur auf die Monotherapie, vor dem Hintergrund, dass es nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse in der vorliegenden Therapiesituation keine Standardtherapie gibt und patientenindividuell auch die Kombinationstherapie eine Option darstellen kann, zu hinterfragen.
- Zudem sind einige der verwendeten Wirkstoffe explizit nur für die Kombinationstherapie zugelassen. Insgesamt sind von den 7 in der Kontrollgruppe der Studie verwendeten Wirkstoffen lediglich 2 für die in der Studie praktizierte Anwendung in Deutschland zugelassen.
- Die Vorbehandlung der Patienten in der PIX301-Studie entspricht nicht dem Therapie- und Versorgungsstandard in Deutschland.
- In der Studie wurden nur 55 % aller eingeschlossenen Patienten mit Rituximab vorbehandelt, während in Deutschland eine Behandlung mit Rituximab in der Erstlinientherapie zum Standard zählt.
- Dies spiegelt sich auch in den Patientendaten der Studie wider, nach denen 91 % der westeuropäischen und US-amerikanischen Patienten mit Rituximab vorbehandelt waren. Demgegenüber waren von den Patienten aus anderen Regionen, die den überwiegenden Anteil der Population der PIX301-Studie stellten, nur 37 % mit Rituximab vorbehandelt.
- Dieser Unterschied ist von Bedeutung, da eine Vorbehandlung bzw. Nicht-Vorbehandlung mit Rituximab für das Behandlungsergebnis der nachfolgenden Therapien relevant ist.
- Ein weiteres Ungleichgewicht zeigt sich bei dem Anteil an Patienten, bei denen zuvor eine Stammzelltransplantation durchgeführt worden war, mit 37 % der westeuropäischen und US-amerikanischen Patienten vs. 8 % der Patienten aus anderen Regionen.
- Insgesamt bildet die PIX301-Studie die zweckmäßige Vergleichstherapie und den Versorgungsstandard in Deutschland hinsichtlich der Vortherapien nicht ab.
- Die Ergebnisse der Studie lassen daher eine Aussage zum Zusatznutzen für Pixantron nicht zu.
- Ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist nicht belegt.
Zugehörige Verfahren
| Pixantron (1) | Pixuvri® | CTI Life Sciences Ltd. | B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom | 970 | 100% Zusatznutzen nicht belegt |
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