Olodaterol (1) – Striverdi Respimat®

COPD

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.05.2014 – Zulassung: 22.11.2013
Beschluss 17.07.2014
Wirkstoff Olodaterol
Handelsname Striverdi Respimat®
Pharm. Unternehmer Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG
G-BA Vorgangsnummer D-111
ATC-Code R03AC19 Selektive Beta2-Adrenozeptoragonisten (R03AC)
DDD Tagesdosis 5 mcg Inhalation
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Atmungssystems Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Patientengruppe Indikation ZVT
Beta2-Sympathomimetika, inhalativ oral

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
0 (keine Daten vorgelegt)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
keine Daten vorgelegt (Dossier: )

Beta2-Sympathomimetika, inhalativ oral, Gruppe 1, in Stufe 2

  • Die Rechtsfolge der unternehmerischen Entscheidung, zum maßgeblichen Zeitpunkt auf die Übermittlung eines Dossiers zu verzichten, ist die Feststellung eines nicht belegten Zusatznutzens.
  • Eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bzw. pharmakologisch-therapeutische Nicht-Vergleichbarkeit hat der pharmazeutische Unternehmer nicht reklamiert.
  • Damit liegt bei der vorliegenden Festbetragsgruppenbildung der Stufe 2 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V, bei der pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen, zusammengefasst werden, nicht nur eine therapeutische, sondern auch eine pharmakologisch-therapeutische Vergleichbarkeit der einzugruppierenden Wirkstoffe, wie Sie § 35a Abs. 4 SGB V fordert, vor.
  • Der Unterausschuss Arzneimittel ist in den Beratungen zur Feststellung eines Zusatznutzens von Olodaterol und zur Aktualisierung der Festbetragsgruppe „Beta2-Sympathomimetika, inhalativ oral, Gruppe 1“ in Stufe 2 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Zusatznutzen von Olodaterol nach § 35a Abs. 1 Satz 5 SGB V als nicht belegt gilt, die Voraussetzungen nach § 35a Abs. 4 Satz 1 SGB V erfüllt sind und demzufolge Olodaterol in die Festbetragsgruppe „Beta2-Sympathomimetika, inhalativ oral, Gruppe 1“ in Stufe 2 nach § 35a Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB V (Festbetragsgruppenbildung) einzuordnen ist.

Zugehörige Verfahren

Olodaterol (1) Striverdi Respimat® Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG Krankheiten des Atmungssystems COPD n.d. 100% Zusatznutzen nicht belegt


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