Lonoctocog alfa (1) – Afstyla®

Hämophilie A

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.02.2017 – Zulassung: 04.01.2017
Beschluss 20.07.2017
Wirkstoff Lonoctocog alfa
Handelsname Afstyla®
Pharm. Unternehmer CSL Behring GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-273
ATC-Code B02BD35 Blutgerinnungsfaktoren (B02BD)
ICD-10 Codes (AIS) D66Hereditärer Faktor-VIII-Mangel
Alpha-ID Codes (AIS) I27819Hämophilie A
DDD Tagesdosis 1 TSD E parenteral
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hämophilie (Hämophilie A / Hämophilie B)
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses


Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel). Afstyla® kann bei allen Altersgruppen angewendet werden.

Patientengruppe Indikation ZVT
Patienten aller Altersgruppen mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel) zur Therapie und Prophylaxe von Blutungen Rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor VIII-Präparate

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
2 (CSL627_1001, CSL627_3002)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Single-Arm + kein Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Bei den im Dossier dargestellten Zulassungsstudien CSL627_1001 (n = 173; Alter ≥ 12 bis ≤ 65 Jahre) sowie CSL627_3002 (n = 83; Alter <12 Jahre) handelt es sich um zwei offene, multizentrische, einarmige Studien zur Untersuchung der Wirksamkeit und Sicherheit von Lonoctocog alfa bei vorbehandelten männlichen Patienten mit schwerer Hämophilie A unterschiedlicher Altersgruppen.

Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel)

  • Für die Therapie und Prophylaxe von Blutungen bei Patienten mit Hämophilie A (angeborener Faktor-VIII-Mangel) ist der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt.
  • Der Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.
  • Der pharmazeutische Unternehmer legte im Dossier für die Bewertung des Zusatznutzens von Lonoctocog alfa keine direkten Vergleichsstudien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Ein indirekter Vergleich wurde nicht angestrebt.
  • Die beiden einarmigen Studien liegen der Zulassung zu Grunde, stellen jedoch keinen Vergleich gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie dar und können vom G-BA nicht berücksichtigt werden.
  • Der Unternehmer beabsichtigte keinen indirekten Vergleich gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie.
  • Der pharmazeutische Unternehmer legt keine relevanten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Lonoctocog alfa vor.
  • Der G-BA betrachtet die dargelegten Ergebnisse insgesamt als nicht geeignet, patientenrelevante Effekte zum Zusatznutzen von Lonoctocog alfa gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten zu können.

Zugehörige Verfahren

Lonoctocog alfa (1) Afstyla® CSL Behring GmbH Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Hämophilie A 3.190–3.590 100% Zusatznutzen nicht belegt


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