Eszopiclon (1) – Lunivia®
Schlafstörungen
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 15.02.2021 |
|---|---|
| Beschluss | 06.05.2021 |
| Wirkstoff | Eszopiclon |
| Handelsname | Lunivia® |
| Pharm. Unternehmer | Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG |
| G-BA Vorgangsnummer | D-651 |
| ATC-Code | N05CF04 Benzodiazepin-verwandte Mittel (N05CF) |
| DDD Tagesdosis | 10 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Krankheiten des Nervensystems Schlafstörungen / Insomnie / Übermäßige Tagesschläfrigkeit (EDS) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Lunivia ist angezeigt zur Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen, üblicherweise als Kurzzeitbehandlung. |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
0 (keine Daten vorgelegt) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
keine Daten vorgelegt (Dossier: ) |
Benzodiazepin-verwandte Mittel, Gruppe 1, in Stufe 2
- Die Rechtsfolge der unternehmerischen Entscheidung, zum maßgeblichen Zeitpunkt auf die Übermittlung eines Dossiers zu verzichten, ist die Feststellung eines nicht belegten Zusatznutzens.
- Eine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, bzw. pharmakologisch-therapeutische Nicht-Vergleichbarkeit hat der pharmazeutische Unternehmer nicht reklamiert.
- Der Unterausschuss Arzneimittel ist in den Beratungen zur Feststellung eines Zusatznutzens von Eszopiclon und zur Aktualisierung der Festbetragsgruppe „Benzodiazepin-verwandte Mittel, Gruppe 1“ in Stufe 2 zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Zusatznutzen von Eszopiclon nach § 35a Absatz 1 Satz 5 SGB V als nicht belegt gilt, die Voraussetzungen nach § 35a Absatz 4 Satz 1 SGB V erfüllt sind und demzufolge Eszopiclon in die Festbetragsgruppe „Benzodiazepinverwandte Mittel, Gruppe 1“ in Stufe 2 nach § 35a Absatz 4 Satz 1 i. V. m. § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 SGB V (Festbetragsgruppenbildung) einzuordnen ist.
Zugehörige Verfahren
| Eszopiclon (1) | Lunivia® | Hennig Arzneimittel GmbH & Co. KG | Schlafstörungen | n.d. | 100% Zusatznutzen nicht belegt |
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