Donanemab (1) – Kisunla®

Frühe Alzheimer-Krankheit

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.11.2025 – Zulassung: 24.09.2025
Beschluss 16.04.2026
Wirkstoff Donanemab
Handelsname Kisunla®
Pharm. Unternehmer Lilly Deutschland GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-1254
ATC-Code N06DX05 Andere Antidementiva (N06DX)
ICD-10 Codes (AIS) G30.0Alzheimer-Krankheit mit frühem Beginn, G30.1Alzheimer-Krankheit mit spätem Beginn, G30.8Sonstige Alzheimer-Krankheit, G30.9Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet, G30.9Alzheimer-Krankheit, nicht näher bezeichnet
Alpha-ID Codes (AIS) I23257Alzheimer-Krankheit, I3520Alzheimer-Krankheit, später Beginn, I84669Präsenile Form der Alzheimer-Krankheit, I84669Präsenile Form der Alzheimer-Krankheit
Therapeutisches Gebiet Krankheiten des Nervensystems
Grund des Verfahrens Erstbewertung

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Donanemab ist angezeigt für die Behandlung erwachsener Patienten mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung und leichter Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit (frühe symptomatische Alzheimer-Krankheit), die heterozygote Apolipoprotein E-ε4 (ApoE-ε4)-Träger oder ApoE-ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Erwachsene mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde Best Supportive Care
b) Erwachsene mit einer klinischen Diagnose einer leichten Demenz infolge der Alzheimer- Krankheit, die heterozygote Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde Donepezil oder Galantamin oder Rivastigmin

Studien und Ergebnisse

  • Klinische Studien
    • Für die Nutzenbewertung legt der pharmazeutische Unternehmer Auswertungen der doppelblinden, randomisierten, kontrollierten Studie AACI vor.

a) Erwachsene mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde

  • Als zweckmäßige Vergleichstherapie für Donanemab wurde Best Supportive Care bestimmt.
  • Für die Bewertung des Zusatznutzens in dieser Patientenpopulation liegen keine geeigneten Daten vor, da die vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegten Studienteilpopulationen die Patientengruppe a nicht hinreichend sicher abbilden.
  • Somit ist ein Zusatznutzen von Donanemab zur Behandlung von Erwachsenen mit einer klinischen Diagnose einer leichten kognitiven Störung infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote ApoE ε4-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde, nicht belegt.

b) Erwachsene mit einer klinischen Diagnose einer leichten Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote Apolipoprotein E ε4 (ApoE ε4)-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde

  • Als zweckmäßige Vergleichstherapie für Donanemab wurde Donepezil oder Galantamin oder Rivastigmin bestimmt.
  • In einer Abwägungsentscheidung stellt der G-BA fest, dass ein Zusatznutzen von Donanemab für die Patientengruppe b nicht belegt ist.
  • Mortalität
    • Die Ergebnisse zur Gesamtmortalität beruhen auf den Angaben zu tödlich verlaufenen unerwünschten Ereignissen (UE). Für den Endpunkt Gesamtmortalität zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
  • Morbidität - Symptomatik mittels Clinical Dementia Rating - Sum of Boxes (CDR-SB)
    • Es liegen Auswertungen zur Zeit bis zur dauerhaften Verschlechterung des CDR-SB um mindestens 2,7 Punkte (entsprechend 15 % der Skalenspannweite) vor. Diese werden für die Nutzenbewertung herangezogen.
    • Auf Basis dieser Analysen zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen in beiden für die Patientengruppe b relevanten Studienteilpopulationen.
  • Morbidität - Kognition mittels Alzheimer’s Disease Assessment Scale – Cognitive Subscale 13 (ADAS-Cog13)
    • Es liegen Auswertungen zur Zeit bis zur dauerhaften Verschlechterung des ADAS-Cog13 um mindestens 12,75 Punkte (entsprechend 15 % der Skalenspannweite) vor. Diese werden für die Nutzenbewertung herangezogen.
    • Für die auf Basis des CDR-GS gebildeten Studienteilpopulation zeigt sich in diesen Analysen kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Für die auf Basis des CDR-SB definierte Studienteilpopulation zeigt sich hingegen ein statistisch signifikanter Vorteil von Donanemab.
    • Trotz nahezu vollständiger Überlappung der nach CDR-GS und CDR-SB gebildeten Teilpopulationen stellt sich der Unterschied zugunsten von Donanemab nicht konsistent in beiden Teilpopulationen als statistisch signifikant dar, sodass der Effekt nicht als robust eingeschätzt wird. Vor diesem Hintergrund ergibt sich kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied im Endpunkt Kognition.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Für die vorliegend relevanten Studienteilpopulationen wurden keine Auswertungen zum QOL-AD vorgelegt. Somit stehen keine geeigneten Daten zur Bewertung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zur Verfügung.
  • Nebenwirkungen
    • Für die Gesamtraten der schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse (SUE) zeigt sich jeweils kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen sich in beiden für die Patientengruppe b relevanten Studienteilpopulationen.
    • Im Endpunkt Therapieabbrüche aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UE) zeigt sich jeweils in beiden für die Patientengruppe b relevanten Studienteilpopulationen ein statistisch signifikanter Nachteil von Donanemab.
    • Im Detail zeigt sich im Endpunkt Reaktionen im Zusammenhang mit einer Infusion jeweils ein statistisch signifikanter Nachteil von Donanemab in beiden für die Patientengruppe b relevanten Studienteilpopulationen.
  • Gesamtbewertung
    • Für die Nutzenbewertung von Donanemab zur Behandlung von Erwachsenen mit einer klinischen Diagnose einer leichten Demenz infolge der Alzheimer-Krankheit, die heterozygote ApoE ε4-Träger oder ApoE ε4-Nichtträger sind und bei denen eine Amyloid-Pathologie bestätigt wurde, liegen Daten auf Basis der Studie AACI vor.
    • Bezüglich der Mortalität zeigen sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen.
    • In der Endpunktkategorie Morbidität zeigen sich im Endpunkt Symptomatik mittels CDR-SB keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsarmen. Im Endpunkt Kognition mittels ADAS-Cog13 zeigt sich ein statistisch signifikanter Vorteil von Donanemab in der auf Basis des CDR-SB definierten Teilpopulation. In der auf Basis des CDR-GS gebildeten Teilpopulation hingegen zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen. Da sich der Unterschied zugunsten von Donanemab somit nicht konsistent in beiden Teilpopulationen als statistisch signifikant darstellt, wird der Effekt nicht als robust eingeschätzt. Insgesamt ergibt sich für den Endpunkt Kognition kein für die Nutzenbewertung relevanter Unterschied.
    • Für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten für die nutzenbewertungsrelevanten Studienteilpopulationen vor.
    • Somit liegen in den Endpunktkategorien Mortalität und Morbidität keine für die Nutzenbewertung relevanten Unterschiede vor. Für die Endpunktkategorie der gesundheitsbezogenen Lebensqualität liegen keine geeigneten Daten vor. In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen zeigt sich ein statistisch signifikanter Nachteil von Donanemab in den Therapieabbrüchen aufgrund von UE.

Zugehörige Verfahren

Donanemab (1) Kisunla® Lilly Deutschland GmbH Krankheiten des Nervensystems Frühe Alzheimer-Krankheit 131.000–440.000 100% Zusatznutzen nicht belegt


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