Dasabuvir (1) – Exviera®

Chronische Hepatitis C

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.02.2015
Beschluss 16.07.2015
Wirkstoff Dasabuvir
Handelsname Exviera®
Pharm. Unternehmer AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
G-BA Vorgangsnummer D-152
ATC-Code J05AP09 Antivirale Mittel zur Behandlung von Hepatitis C Infektionen (J05AP)
ICD-10 Codes (AIS) B18.2Chronische Virushepatitis C, B24Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit (Humane Immundefizienz-Viruskrankheit), Z21Asymptomatische HIV-Infektion (Humane Immundefizienz-Virusinfektion)
Alpha-ID Codes (AIS) I24822HIV-Infektion, I29602Chronische Virushepatitis C, I29605HIV-Krankheit
DDD Tagesdosis 0.5 g oral
Therapeutisches Gebiet Infektionskrankheiten Hepatitis C (HCV)
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status Beschleunigtes Verfahren (AA)
Besonderheit Kombinationstherapie

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Dasabuvir (Exviera®) wird in Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei Erwachsenen angewendet (siehe Abschnitte 4.2, 4.4 und 5.1 der Fachinformation).

Zur spezifischen Aktivität gegen die verschiedenen Genotypen des Hepatitis-C-Virus (HCV) siehe Abschnitte 4.4 und 5.1. der Fachinformation.

Patientengruppe Indikation ZVT
a) Behandlung der chronischen Hepatitis C: Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b) Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
b) Behandlung der chronischen Hepatitis C: Therapienaive Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin)
c) Behandlung der chronischen Hepatitis C: Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b) Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
d) Behandlung der chronischen Hepatitis C: Therapieerfahrene Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin) oder Triple-Therapie (Kombination aus einem Proteaseinhibitor (Boceprevir oder Telaprevir), Peginterferon alfa und Ribavirin)
e) Behandlung der chronischen Hepatitis C: Therapienaive Patienten und therapieerfahrene Patienten mit einer HIV-Koinfektion, Genotyp 1a/1b: in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b ohne Zirrhose) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a, Genotyp 1b mit kompensierter Zirrhose) Duale Therapie (Kombination aus Peginterferon alfa und Ribavirin)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (MALACHITE-I)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
H2H vs. ZVT
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein
Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) Vorbehandlung, Genetik/Mutationstyp, Krankheitsstadium

  • Klinische Studien
    • Zum Nachweis des Zusatznutzens werden im Dossier des pharmazeutischen Unternehmers zwei randomisierte kontrollierte Studien [MALACHITE-I, MALACHITE-II] sowie nicht vergleichende Daten der Studien PEARL-II, PEARL-III (GT1b ohne Zirrhose), PEARL-IV, SAPPHIRE-I, SAPPHIRE-II (GT1a ohne Zirrhose) TURQUOISE-II (GT1a/1b mit kompensierter Zirrhose), CORAL-I/Kohorte 1 (GT1 nach Lebertransplantation), TURQUOISE-I (GT1 HIV-Koinfektion) und M14-103 (GT1 ohne Zirrhose mit Opioid-Ersatztherapie) herangezogen.
    • Bei der Studie MALACHITE-I handelt es sich um eine unverblindete randomisierte kontrollierte Studie (RCT) mit 5 Behandlungsarmen (A bis E), wobei in den Behandlungsarmen A und B therapienaive CHC-Patienten mit Genotyp 1a ohne Zirrhose untersucht wurden, in den Armen D und E therapienaive CHC-Patienten mit Genotyp 1b.
    • Bei der Studie MALACHITE-II handelt es sich um eine unverblindete RCT mit 2 Behandlungsarmen.
    • Bei TURQUOISE-II handelt es sich um eine mehrarmige, randomisierte, offene, multizentrische Studie mit 380 Erwachsenen mit chronischer Hepatitis-C-Infektion vom Genotyp 1 (1a/1b) mit kompensierter Zirrhose (Child-Pugh A).
    • Bei PEARL-II handelte es sich um eine randomisierte, offene, multizentrische Studie mit 179 Erwachsenen mit chronischer Hepatitis-C-Infektion vom Genotyp 1b ohne Zirrhose, die bei einer vorherigen Behandlung mit pegIFN/RBV kein SVR erreicht hatten.
    • In der offenen TURQUOISE-I Studie wurden 63 Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion untersucht, die eine 12- oder 24-wöchige Behandlung mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und Dasabuvir mit Ribavirin erhielten.

a) Therapienaive Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b)

  • Für die aufgeführte Patientengruppe liegt in der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zur Mortalität, zur Morbidität, zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen ein Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Dasabuvir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Triple-Therapie) vor.
  • Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Dasabuvir auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als beträchtlich ein.
  • Mortalität
    • In der Studie MALACHITE-I trat in der Gruppe „OBVT/PTV/R + DSV + RBV“ (Genotyp 1a) ein Todesfall auf.
    • Auf Basis der vorliegenden Unterlagen kann kein Schaden oder Zusatznutzen für den Endpunkt Mortalität von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gesehen werden.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR = Sustained Virologic Response)
    • Für das SVR 12 zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) gegenüber der Telaprevir-haltigen Triple-Therapie mit einer absoluten Risikoreduktion von 14,7 % (Genotyp 1a) bzw. 9,6 % (Genotyp 1b).
    • Aufgrund der Patientenrelevanz des SVR sowie der Ausprägung der Effektstärke des SVR unter der Behandlung mit OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) wird ein beträchtlicher Zusatznutzen in dieser Patientengruppe gesehen.
  • Morbidität - Gesundheitszustand über European Quality of Life-5-Dimensions Visual Analogue Scale (EQ-5D VAS) (unter Behandlung)
    • Für den Endpunkt Gesundheitszustand zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) sowohl für den Genotyp 1a als auch den Genotyp 1b.
    • Hinsichtlich des Genotyps 1a lag das 95 % KI des Hedges’g nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
    • Hinsichtlich des Genotyps 1b lag das 95 % KI des Hedges’g vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - SF-36 - Körperlicher Summenscore
    • Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen zeigte sich für den körperlichen Summenscore ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) im Vergleich zur Telaprevir-haltigen Triple-Therapie sowohl für den Genotyp 1a als auch den Genotyp 1b. Das 95 % KI des Hedges’g lag jeweils vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
    • In der Responderanalyse zeigte sich für den körperlichen Summenscore in der Gesamtpopulation für den Genotyp 1a kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen. Allerdings war die Rate der Patienten mit Response im OBV/PTV/R + DSV + RBV-Arm numerisch höher als im TVR + PEG + RBV-Arm. Dieses Ergebnis stellt das Ergebnis der Auswertung der Mittelwertdifferenzen nicht infrage.
    • Für den Genotyp 1b ergab sich für den körperlichen Summenscore in der Responderanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Das Ergebnis kongruiert mit dem der Betrachtung der Mittelwertdifferenzen.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - SF-36 - Psychischer Summenscore
    • Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen zeigte sich für den psychischen Summenscore des SF-36 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen für den Genotyp 1a. Für den Genotyp 1b lag ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV vor. Das 95 % KI des Hedges’g lag vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
    • In der Responderanalyse zeigte sich für den psychischen Summenscore des SF-36 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen für den Genotyp 1a. Für den psychischen Summenscore waren die Ergebnisse auf Basis der Mittelwertdifferenzen und der Responderanalyse für die Gesamtpopulation damit kongruent.
    • Für den Genotyp 1b ergab sich für den körperlichen Summenscore in der Responderanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Beide Auswertungen - Mittelwertdifferenz und Responderanalyse – waren für den Genotyp 1b damit ebenfalls kongruent.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - Hepatitis-C-Virus Patient Reported Outcomes (HCVPRO)
    • Für den Endpunkt HCVPRO zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) im Vergleich zur Telaprevir-haltigen Triple-Therapie sowohl für den Genotyp 1a als auch den Genotyp 1b.
    • Das 95 % KI des Hedges’g lag für den Genotyp 1a nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
    • Hinsichtlich des Genotyps 1b lag das 95 % KI des Hedges’g vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
  • Nebenwirkungen - Gesamtrate schwerwiegender unerwünschter Ereignisse (SUE)
    • Beim Genotyp 1a traten im OBV/PTV/R + DSV + RBV-Arm im bisherigen Studienverlauf keine SUE auf. Im TVR + PEG + RBV-Arm trat bei 3 Patienten (8,8 %) mindestens ein SUE auf. Für therapienaive Patienten mit CHC-Genotyp 1a ohne Zirrhose zeigte sich in der Überlebenszeitanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV + RBV.
    • Beim Genotyp 1b traten im OBV/PTV/R + DSV-Arm im bisherigen Studienverlauf keine SUE auf. Im TVR + PEG + RBV-Arm trat bei 6 Patienten (14,6 %) mindestens ein SUE auf. Für therapienaive Patienten mit CHC-Genotyp 1b ohne Zirrhose zeigte sich in der Überlebenszeitanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV.
    • Daraus ergab sich für den Endpunkt SUE ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie TVR + PEG + RBV sowohl für den Genotyp 1a als auch den Genotyp 1b.
  • Nebenwirkungen - Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UE)
    • Für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von UE zeigte die Auswertung für den Genotyp 1a keinen statistisch signifikanten Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Hinsichtlich des Genotyps 1b zeigte sich für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von UE ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV (absolute Risikoreduktion 9,8 %). Daraus ergibt sich für diesen Endpunkt ein Hinweis auf einen geringeren Schaden von OBV/PTV/R + DSV im Vergleich zu TVR + PEG + RBV für den Genotyp 1b.
  • Nebenwirkungen - UE von besonderem Interesse
    • Aufgrund der Datenlage war eine umfassende Auswahl von UE von besonderem Interesse nicht möglich. Aus der Betrachtung der vorhandenen Daten ergaben sich jedoch keine Anzeichen für einen größeren Schaden von OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) im Vergleich zu TVR + PEG + RBV.

b) Therapienaive Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin

  • Für die aufgeführte Patientengruppe liegt ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Der G-BA bewertet das Ausmaß des Zusatznutzens von Dasabuvir auf Basis der Kriterien in § 5 Abs. 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung insgesamt als gering.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR = Sustained Virologic Response)
    • Bei den therapienaiven Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1a betrug die SVR 12-Rate 94,6 % (53/56); die SVR 12-Rate bei den therapienaiven Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1b betrug 100 % (22/22).
    • Aufgrund der erreichten Größenordnung der SVR-Raten wird trotz der Betrachtung einzelner Studienarme von einer Äquivalenz einer Behandlung mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir plus Ribavirin im Vergleich zu einer dualen Therapie (Ribavirin plus Peginterferon) bezüglich dieses Endpunktes ausgegangen.
  • Nebenwirkungen
    • Laut Fachinformation von Exviera® erfolgt eine Behandlung der therapienaiven HCV-Patienten (mit kompensierter Zirrhose) mit Genotyp 1a über 24 Wochen und mit Genotyp 1b über 12 Wochen mit einer Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir plus Ribavirin.
    • Im Hinblick auf die zweckmäßige Vergleichstherapie wird im Rahmen der Behandlung von therapienaiven Patienten mit Zirrhose mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 für die duale Therapie ein Behandlungszyklus von 48 Wochen eines Peginterferon- und Ribavirin-haltigen Behandlungsregimes vorgegeben.
    • Unter Berücksichtigung der sowohl in Studien hinreichend belegten und in den Fachinformationen beschriebenen unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon alfa, wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 24 bzw. 12 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
  • Gesamtbetrachtung
    • In der Zusammenschau im Sinne eines indirekten Vergleichs stellt der G-BA einen geringen Zusatznutzen bei den therapienaiven HCV-Patienten mit kompensierter Zirrhose (Genotyp 1a/1b) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch die relevante Vermeidung von Nebenwirkungen fest.
    • Die Aussagesicherheit wird aufgrund der Betrachtung einzelner Studienarme für den Nachweis eines adäquaten Ansprechens bezüglich des SVR und der vergleichenden Betrachtung der Nebenwirkungsprofile des Dasabuvir-Regimes einerseits und der Interferonhaltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie andererseits als ein Anhaltspunkt eingestuft.
    • Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird gemäß § 5 Abs. 7 i.V.m. § 2 Abs. 3 AM-NutzenV insbesondere durch eine relevante Vermeidung von Nebenwirkungen aufgrund der Verfügbarkeit eines Interferon-freien Behandlungsregimes eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens für Dasabuvir gesehen.
    • Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte der G-BA eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vornehmen.

c) Therapieerfahrene Patienten (ohne Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b)

  • Für die aufgeführte Patientengruppe liegt in der Gesamtbetrachtung der Ergebnisse zur Mortalität, zur Morbidität, zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Nebenwirkungen ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen von Dasabuvir gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Triple-Therapie) vor.
  • Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Dasabuvir auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als beträchtlich ein.
  • Mortalität
    • In der Studie MALACHITE-II trat in der Teilpopulation „Genotyp 1a“ kein Todesfall auf.
    • In der Studie PEARL-II verstarben im Beobachtungszeitraum keine Patienten. In der Teilpopulation „Genotyp 1b“ der Studie MALACHITE-II verstarb lediglich im OBV/PTV/R + DSV + RBV-Arm ein Patient.
    • Auf Basis der vorliegenden Unterlagen kann kein Schaden oder Zusatznutzen für den Endpunkt Mortalität von OBV/PTV/R + DSV + (RBV) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie gesehen werden.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR = Sustained Virologic Response)
    • Für das SVR 12 zeigte sich in der Studie MALACHITE II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV + RBV gegenüber der Telaprevir-haltigen Triple-Therapie mit einer absoluten Risikoreduktion von 42,9 %.
    • Für das SVR 12 zeigte sich im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b ebenfalls ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV.
    • Aufgrund der Patientenrelevanz des SVR sowie der Ausprägung der Effektstärke des SVR unter der Behandlung mit OBV/PTV/R + DSV (+ RBV) wird ein beträchtlicher Zusatznutzen in dieser Patientengruppe gesehen.
  • Morbidität - Gesundheitszustand über European Quality of Life-5-Dimensions Visual Analogue Scale (EQ-5D VAS) (unter Behandlung)
    • Für den Endpunkt Gesundheitszustand zeigte sich in der Studie MALACHITE-II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.
    • Für den Endpunkt Gesundheitszustand zeigte sich im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Das 95 % KI des Hedges’g lag vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - SF-36 - Körperlicher Summenscore
    • Für den körperlichen Summenscore zeigte sich in der Studie MALACHITE-II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ weder für die Mittelwertdifferenzen noch für die Responderanalyse ein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b zeigte sich für den körperlichen Summenscore im indirekten Vergleich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Das 95 % KI des Hedges’g lag vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2. In der Responderanalyse zeigte sich im indirekten Vergleich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - SF-36 - Psychischer Summenscore
    • Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen zeigte sich in der Studie MALACHITE-II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ für den psychischen Summenscore des SF-36 ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV + RBV. Das 95 % KI des Hedges’g lag nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2. In der Responderanalyse zeigte sich für den psychischen Summenscore des SF-36 kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsgruppen.
    • Bei Betrachtung der Mittelwertdifferenzen im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b zeigte sich für den psychischen Summenscore im indirekten Vergleich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Das 95 % KI des Hedges’g lag vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2. In der Responderanalyse zeigte sich im indirekten Vergleich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (unter Behandlung) - Hepatitis-C-Virus Patient Reported Outcomes (HCVPRO)
    • Für den Endpunkt HCVPRO zeigte sich in der Studie MALACHITE-II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV + RBV im Vergleich zur Telaprevir-haltigen Triple-Therapie. Das 95 % KI des Hedges’g lag nicht vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
    • Für den Endpunkt HCVPRO zeigte sich im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Das 95 % KI des Hedges’g lag vollständig oberhalb der Irrelevanzschwelle von 0,2.
  • Nebenwirkungen - Gesamtrate schwerwiegender unerwünschter Ereignisse (SUE)
    • In der Teilpopulation „Genotyp 1a“ der Studie MALACHITE-II traten im bisherigen Studienverlauf keine SUE auf.
    • Für den Endpunkt SUE zeigte sich in der Überlebenszeitanalyse im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungen.
  • Nebenwirkungen - Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen (UE)
    • Für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von UE zeigte sich in der Studie MALACHITE-II, Teilpopulation „Genotyp 1a“ ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV + RBV (absolute Risikoreduktion 28,6 %). Diesem Ergebnis lagen allerdings nur 0 vs. 2 Patienten mit Ereignissen zugrunde.
    • Für den Endpunkt Therapieabbruch aufgrund von UE zeigte sich im indirekten Vergleich bezüglich der Patienten mit Genotyp 1b ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von OBV/PTV/R + DSV. Für diesen Endpunkt ergibt sich jedoch aufgrund der geringfügigen Effektstärke kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von OBV/PTV/R + DSV im Vergleich zu TVR + PEG + RBV.
  • Nebenwirkungen - UE von besonderem Interesse
    • Aufgrund der Datenlage war eine umfassende Auswahl von UE von besonderem Interesse nicht möglich. Aufgrund der geringen Patientenzahl in der relevanten Teilpopulation „Genotyp 1a“ der Studie MALACHITE-II wurde auf die Betrachtung einzelner UE verzichtet.

d) Therapieerfahrene Patienten (mit kompensierter Zirrhose), Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin

  • Für die aufgeführte Patientengruppe liegt ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Der G-BA bewertet das Ausmaß des Zusatznutzens von Dasabuvir auf Basis der Kriterien in § 5 Abs. 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung insgesamt als gering.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR = Sustained Virologic Response)
    • Bei den therapieerfahrenen Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1a betrug die SVR12-Rate zwischen 92,9 % und 100 % (vorherige Null-Responder: 39/42, vorheriges partielles Ansprechen 10/10, vorheriger Relapse: 13/13); die SVR12-Rate bei den therapieerfahrenen Patienten mit chronischer Hepatitis-C-Infektion (mit kompensierter Zirrhose) vom Genotyp 1b betrug zwischen 85,7 % und 100 % (vorherige Null-Responder: 25/25, vorheriges partielles Ansprechen 6/7, vorheriger Relapse: 14/14).
    • Aufgrund der erreichten Größenordnung der SVR-Raten wird trotz der Betrachtung einzelner Studienarme von einer Äquivalenz einer Behandlung mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir plus Ribavirin im Vergleich zu einer Triple-Therapie (Telaprevir plus Ribavirin plus Peginterferon alfa) bezüglich dieses Endpunktes ausgegangen.
  • Nebenwirkungen
    • Laut Fachinformation von Exviera® erfolgt eine Behandlung der therapieerfahrenen HCV-Patienten (mit kompensierter Zirrhose) mit Genotyp 1a über 24 Wochen und mit Genotyp 1b über 12 Wochen mit einer Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir plus Ribavirin.
    • Im Hinblick auf die zweckmäßige Vergleichstherapie wird im Rahmen der Behandlung von therapieerfahrenen Patienten mit Zirrhose mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 ein Behandlungszyklus von 48 oder 72 Wochen eines Peginterferon- und Ribavirin-haltigen Behandlungsregimes vorgegeben.
    • Unter Berücksichtigung der sowohl in Studien hinreichend belegten und in den Fachinformationen beschriebenen unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon, wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 24 bzw. 12 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
  • Gesamtbetrachtung
    • In der Zusammenschau im Sinne eines indirekten Vergleichs stellt der G-BA einen geringen Zusatznutzen bei den therapieerfahrenen HCV-Patienten mit kompensierter Zirrhose (Genotyp 1a/1b) gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch die relevante Vermeidung von Nebenwirkungen fest.
    • Die Aussagesicherheit wird aufgrund der Betrachtung einzelner Studienarme für den Nachweis eines adäquaten Ansprechens bezüglich des SVR und der vergleichenden Betrachtung der Nebenwirkungsprofile des Dasabuvir-Regimes einerseits und der Interferonhaltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie andererseits als ein Anhaltspunkt eingestuft.
    • Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird gemäß § 5 Abs. 7 i.V.m. § 2 Abs. 3 AM-NutzenV insbesondere durch eine relevante Vermeidung von Nebenwirkungen aufgrund der Verfügbarkeit eines Interferon-freien Behandlungsregimes eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens für Dasabuvir gesehen.
    • Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte der G-BA eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vornehmen.

e) Therapienaive Patienten und therapieerfahrene Patienten mit einer HIV-Koinfektion, Genotyp 1a/1b: Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir (Genotyp 1b ohne Zirrhose) Dasabuvir in Kombination mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Ribavirin (Genotyp 1a, Genotyp 1b mit kompensierter Zirrhose)

  • Für die aufgeführte Patientengruppe liegt ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.
  • Der G-BA bewertet das Ausmaß des Zusatznutzens von Dasabuvir auf Basis der Kriterien in § 5 Abs. 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung insgesamt als gering.
  • Morbidität - dauerhaftes virologisches Ansprechen (SVR = Sustained Virologic Response)
    • Bei Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion betrug die SVR 12-Rate des 12-wöchigen Behandlungsregimes Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir und Dasabuvir plus Ribavirin 93,5 % (29/31) und des 24-wöchigen Behandlungsregimes 90,6 % (29/32).
    • Aufgrund der erreichten Größenordnung der SVR-Raten wird trotz der Betrachtung einzelner Studienarme von einer Äquivalenz einer Behandlung mit Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir in Kombination mir Dasabuvir plus Ribavirin im Vergleich zu einer dualen Therapie (Ribavirin plus Peginterferon alfa) bezüglich dieses Endpunktes ausgegangen.
  • Nebenwirkungen
    • Laut Fachinformation von Exviera® erfolgt eine Behandlung der Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion in Abhängigkeit vom Genotyp (Genotyp 1a oder 1b) und dem Vorliegen einer kompensierten Zirrhose (ja/nein) über 12 Wochen oder 24 Wochen mit einer Kombination aus Ombitasvir/Paritaprevir/Ritonavir plus Dasabuvir ggf. plus Ribavirin.
    • Im Hinblick auf die zweckmäßige Vergleichstherapie wird im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion für die duale Therapie ein Behandlungszyklus von 48 Wochen eines Peginterferon- und Ribavirin-haltigen Behandlungsregimes vorgegeben.
    • Unter Berücksichtigung der sowohl in Studien hinreichend belegten und in den Fachinformationen beschriebenen unerwünschten Wirkungen der Behandlung mit Peginterferon, wird die Möglichkeit einer Interferon-freien Therapie von 12 oder 24 Wochen Behandlungsdauer gegenüber der Interferon-haltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie als relevant hinsichtlich der Vermeidung von Nebenwirkungen bewertet.
  • Gesamtbetrachtung
    • In der Zusammenschau im Sinne eines indirekten Vergleichs stellt der G-BA einen geringen Zusatznutzen bei Patienten mit einer HCV-Infektion vom Genotyp 1 und einer HIV 1-Koinfektion gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie durch die relevante Vermeidung von Nebenwirkungen fest.
    • Die Aussagesicherheit wird aufgrund der Betrachtung einzelner Studienarme für den Nachweis eines adäquaten Ansprechens bezüglich des SVR und der vergleichenden Betrachtung der Nebenwirkungsprofile der Dasabuvir-Regime einerseits und der Interferonhaltigen zweckmäßigen Vergleichstherapie andererseits als ein Anhaltspunkt eingestuft.
    • Gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie wird gemäß § 5 Abs. 7 i.V.m. § 2 Abs. 3 AM-NutzenV insbesondere durch eine relevante Vermeidung von Nebenwirkungen aufgrund der Verfügbarkeit eines Interferon-freien Behandlungsregimes eine bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens für Dasabuvir gesehen.
    • Aufgrund der fehlenden direktvergleichenden Studien konnte der G-BA eine quantitative vergleichende Betrachtung der Nebenwirkungen nach Art, Schweregrad und Häufigkeit nur eingeschränkt vornehmen.

Zugehörige Verfahren

Dasabuvir (1) Exviera® AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG Infektionskrankheiten Chronische Hepatitis C 61.700 24% Hinweis auf beträchtlicher Zusatznutzen


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