Dacomitinib (1) – Vizimpro®
Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, Erstlinie
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.05.2019 – Zulassung: 02.04.2019 |
|---|---|
| Beschluss | 17.10.2019 |
| Wirkstoff | Dacomitinib |
| Handelsname | Vizimpro® |
| Pharm. Unternehmer | Pfizer Pharma GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-442 |
| ATC-Code | L01EB07 EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitoren (L01EB) |
| ICD-10 Codes (AIS) | C34.0Bösartige Neubildung: Hauptbronchus, C34.1Bösartige Neubildung: Oberlappen (-Bronchus), C34.2Bösartige Neubildung: Mittellappen (-Bronchus), C34.3Bösartige Neubildung: Unterlappen (-Bronchus), C34.8Bösartige Neubildung: Bronchus und Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend, C34.9Bösartige Neubildung: Bronchus oder Lunge, nicht näher bezeichnet |
| Alpha-ID Codes (AIS) | I109558Nicht-kleinzelliges Bronchialkarzinom, I24593Bösartige Neubildung des Hauptbronchus, I30011Bösartige Neubildung des Lungenoberlappens, I30013Bösartige Neubildung des Lungenmittellappens, I30019Bösartige Neubildung des Lungenunterlappens, I30022Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, mehrere Teilbereiche überlappend |
| DDD Tagesdosis | 45 mg oral |
| Therapeutisches Gebiet | Onkologische Erkrankungen Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Besonderheit | ZVT-Änderung |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
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Vizimpro als Monotherapie wird angewendet für die Erstlinienbehandlung erwachsener Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (non-small cell lung cancer, NSCLC) mit aktivierenden EGFR-Mutationen (epidermaler Wachstumsfaktor-Rezeptor, epidermal growth factor receptor, EGFR). |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| a) | Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R oder del 19 | Afatinib oder Gefitinib oder Erlotinib oder Osimertinib |
| b) | Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R oder del19 | Afatinib, Gefitinib, Erlotinib, Osimertinib oder Cisplatin + Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) oder Carboplatin + Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin oder Gemcitabin oder Docetaxel oder Paclitaxel oder Pemetrexed) oder Carboplatin + nab-Paclitaxel oder Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin (nur Patienten mit ECOG-Performance-Status 2 als Alternative zur Platin-basierten Kombinationsbehandlung) |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
1 (Archer 1050) |
|---|---|
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
H2H vs. ZVT |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
| Grund für Patientengruppenbildung (G-BA) | Genetik/Mutationstyp |
| ZVT-Änderung | 12.02.2019 – vor Dossiereinreichung |
- Klinische Studien
- ARCHER 1050 ist eine multizentrische, offene, randomisierte kontrollierte Studie, in der Dacomitinib mit Gefitinib verglichen wird.
a) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R oder del 19
- Für die Behandlung erwachsener Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R oder del 19 ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
- Mortalität
- Das Gesamtüberleben war in der Studie ARCHER 1050 als die Zeit zwischen Randomisierung und Tod, ungeachtet der zugrundeliegenden Todesursache, definiert.
- Für das Gesamtüberleben zeigt sich ein statistisch signifikanter Unterschied zugunsten von Dacomitinib zwischen beiden Behandlungsarmen (Hazard Ratio (HR): 0,76 [95%-Konfidenzintervall (KI): 0,58; 0,99]; p-Wert = 0,044). Im Median war das Gesamtüberleben im Interventionsarm gegenüber dem Kontrollarm um 7,3 Monate verlängert (34,1 vs. 26,8 Monate im Median).
- Bei der Interpretation der vorliegenden Ergebnisse zum Unterschied im Median des Gesamtüberlebens ist zu berücksichtigen, dass in den entsprechenden Kaplan-Meier-Kurven zum Gesamtüberleben in beiden Studienarmen eine hohe Anzahl an Zensierungen im Bereich des Medians auffällt. Daher ergeben sich relevante Unsicherheiten bei der Interpretation der Ergebnisse zum Gesamtüberleben. Die Ergebnisse zeigen einen statistisch signifikanten Effekt, dessen Ausmaß sich aufgrund der Unsicherheiten aber nicht abschließend bewerten lässt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die Kaplan-Meier-Kurven bei Monat zwölf schneiden.
- Morbidität - Progressionsfreies Überleben (PFS)
- Das progressionsfreie Überleben war in der Studie ARCHER 1050 der primäre Endpunkt und definiert als Zeit zwischen Randomisierung und Krankheitsprogression (festgestellt durch ein verblindetes, unabhängiges, radiologisches Komitee (IRC) anhand der RECIST-Kriterien Version 1.1) oder Tod ungeachtet der zugrundeliegenden Todesursache.
- Das PFS war im Interventionsarm gegenüber dem Kontrollarm statistisch signifikant um 5,5 Monate im Median verlängert (14,7 vs. 9,2 Monate im Median; HR: 0,59 [95%-KI: 0,47; 0,74]; p < 0,0001).
- Die Ergebnisse zum Endpunkt progressionsfreies Überleben werden in der vorliegenden Bewertung nicht herangezogen.
- Lebensqualität
- Zur Erhebung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie ARCHER 1050 die Funktionsskalen des krankheitsspezifischen Fragebogens EORTC QLQ-C30 eingesetzt.
- Für die Endpunkte globaler Gesundheitsstatus, Rollenfunktion, kognitive Funktion und soziale Funktion zeigte sich ein statistisch signifikanter Unterschied zum Nachteil von Dacomitinib gegenüber Gefitinib. Für die Endpunkte körperliche Funktion und emotionale Funktion zeigte sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Studienarmen.
- Insgesamt zeigt sich durch eine Behandlung mit Dacomitinib ein deutlicher Nachteil bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität gegenüber einer Behandlung mit Gefitinib.
- Nebenwirkungen - Unerwünschte Ereignisse (UE)
- In ARCHER 1050 trat im Interventionsarm bei 99,6 % der Patientinnen ein unerwünschtes Ereignis auf, im Vergleichsarm waren es 98,2 % der Patientinnen.
- Gesamtbewertung
- In der Endpunktkategorie Mortalität zeigen die vorliegenden Ergebnisse zum Endpunkt Gesamtüberleben einen statistisch signifikanten Effekt zugunsten von Dacomitinib gegenüber Gefitinib. Aufgrund einer hohen Anzahl an Zensierungen der Kaplan-Meier-Kurven im Bereich des Medians ergeben sich jedoch relevante Unsicherheiten bei der Interpretation der Ergebnisse zum Gesamtüberleben, sodass sich das Ausmaß dieses Effekts nicht abschließend bewerten lässt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass sich die Kaplan-Meier-Kurven schneiden.
- Dem Vorteil beim Endpunkt Gesamtüberleben stehen in den Kategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie bei den Nebenwirkungen eine Reihe von nachteiligen Effekten gegenüber.
- So ergeben die Ergebnisse zur Kategorie Morbidität bezüglich der Symptomatik ausschließlich negative Effekte durch die Behandlung mit Dacomitinib verglichen mit Gefitinib. Diese zeigen sich bei den patientenberichteten Symptomen Schmerzen, Appetitlosigkeit, Diarrhö, wunder Mund, Dysphagie, periphere Neuropathie, Alopezie und sonstige Schmerzen. Insgesamt zeigt sich ein deutlicher Nachteil bezüglich der Symptomatik. Auch für den Endpunkt allgemeiner Gesundheitszustand (erhoben mittels EQ-5D VAS) ergibt sich ein nachteiliger Effekt von Dacomitinib gegenüber Gefitinib.
- Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität zeigen sich ebenfalls ausschließlich nachteilige Effekte der Behandlung mit Dacomitinib, welche für die patientenberichteten Endpunkte globaler Gesundheitsstatus, Rollenfunktion, kognitive Funktion und soziale Funktion beobachtet wurden. Auch in der Kategorie gesundheitsbezogene Lebensqualität ergibt sich daher ein deutlicher Nachteil von Dacomitinib gegenüber Gefitinib.
- Bei den Nebenwirkungen ist hinsichtlich des Endpunkts schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE-Grad 3 oder 4) ein deutlicher Nachteil von Dacomitinib im Vergleich zu Gefitinib festzustellen. Keine Unterschiede zeigen sich für die Endpunkte schwerwiegende UE und Abbruch wegen UE. Bei den spezifischen UE überwiegen dagegen eindeutig nachteilige Effekte. In der Kategorie Nebenwirkungen sind somit insgesamt relevante nachteilige Effekte von Dacomitinib gegenüber Gefitinib festzustellen.
- In der Gesamtbetrachtung stehen dem positiven Effekt von Dacomitinib im Gesamtüberleben, dessen Ausmaß sich nicht abschießend bewerten lässt, eine Vielzahl, teils deutlicher nachteiliger Effekte gegenüber. Diese zeigen sich übergreifend in den Endpunktkategorien Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie Nebenwirkungen. Der G-BA kommt daher in einer Abwägungsentscheidung zu dem Ergebnis, dass die negativen Effekte von Dacomitinib den positiven Effekt im Gesamtüberleben aufwiegen. Somit wird festgestellt, dass ein Zusatznutzen von Dacomitinib gegenüber Gefitinib in der Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R oder del 19 nicht belegt ist.
b) Erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R oder del 19
- Für die Behandlung erwachsener Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R oder del 19 ist ein Zusatznutzen nicht belegt.
- Für erwachsene Patienten mit Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten NSCLC mit anderen aktivierenden EGFR-Mutationen als L858R oder del 19 wurden keine Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Dacominitib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt. In der vorgelegten Studie ARCHER 1050 wurden ausschließlich Patienten mit den aktivierenden EGFR-Mutationen L858R oder del 19 untersucht.
Zugehörige Verfahren
| Dacomitinib (1) | Vizimpro® | Pfizer Pharma GmbH | Nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom, EGFR-Mutation, Erstlinie | 890–2.210 | 100% Zusatznutzen nicht belegt |
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