Cholsäure (1) – Orphacol®

Störung der Gallensäuresynthese

Steckbrief

Start des Verfahrens 15.05.2014 – Zulassung: 12.09.2013
Beschluss 06.11.2014
Wirkstoff Cholsäure
Handelsname Orphacol®
Pharm. Unternehmer Dossier: Laboratoires CTRS
Neuer Inverkehrbringer: Norgine GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-105
ATC-Code A05AA03 Gallensäuren und Derivate (A05AA)
ICD-10 Codes (AIS) K76.8Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Leber
Alpha-ID Codes (AIS) I118818Kongenitaler Gallensäuresynthesedefekt Typ 1
ORPHAcodes (AIS) 79301Kongenitaler Gallensäuresynthesedefekt Typ 1
DDD Tagesdosis 1 g oral
Therapeutisches Gebiet Stoffwechselkrankheiten Störung der Gallensäuresynthese Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status Außergewöhnliche Umstände (EC)
Besonderheit Ende Patent-/Unterlagenschutz

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Cholsäure (Orphacol®) ist angezeigt zur Behandlung von angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese aufgrund eines 3β-Hydroxy-Δ-C27-Steroid-Oxidoreduktase-Mangels oder eines Δ-3-Oxosteroid-5β-Reduktase-Mangels bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen im Alter von einem Monat bis 18 Jahren und bei Erwachsenen.

Patientengruppe Indikation ZVT
Säuglinge, Kinder und Jugendliche im Alter von 1 Monat bis 18 Jahren und Erwachsene mit angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese aufgrund eines 3β-Hydroxy-Δ5-C27-Steroid-Oxidoreduktase-Mangels oder eines Δ4-3-Oxosteroid-5β-Reduktase-Mangels – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
1 (Literaturrecherche)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Literaturrecherche
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens liegt keine kontrollierte Studie vor, sondern die im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) dargestellten Daten (aus publizierten Fallberichten/Fallserien und narrativen Übersichtsarbeiten) sowie eine zusätzliche durch den G-BA durchgeführte Literaturrecherche.

Behandlung von angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese aufgrund eines 3β-Hydroxy-Δ-C27-Steroid-Oxidoreductase-Mangels oder eines Δ-3-Oxosteroid-5β-Reduktase-Mangels mit Cholsäure bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen im Alter von 1 Monat bis 18 Jahren und bei Erwachsenen

  • Der G-BA stuft das Ausmaß des Zusatznutzens von Cholsäure auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als nicht quantifizierbar ein.
  • Ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
  • Entscheidungsrelevant ist in der vorliegenden Fallkonstellation und Indikation die limitierte Evidenzgrundlage, so dass eine valide und aussagekräftige Einschätzung der Ergebnisse zur Quantifizierung des Zusatznutzens nicht möglich ist.
  • Damit ist eine quantitative vergleichende Beurteilung des Ausmaßes des Effektes und eine Quantifizierung des Zusatznutzens in eine der Kategorien „gering“, „beträchtlich“ oder „erheblich“ auf der Grundlage der vorgelegten Daten nicht möglich.
  • Mortalität
    • Die limitierte wissenschaftliche Datengrundlage lässt zum derzeitigen Zeitpunkt eine Quantifizierung des Ausmaßes des Zusatznutzens von Cholsäure unter dem Gesichtspunkt der Mortalität nicht zu.
  • Morbidität
    • Valide Angaben für Morbiditäts-Endpunkte wie Leberzirrhose, Gedeihstörungen und Symptome wie Pruritus, Rachitis, Gerinnungsstörungen sind aufgrund der unvollständigen Erfassung nicht möglich.
    • Zusammengenommen kann hinsichtlich der Morbidität aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität
    • Es liegen keine Daten zur Lebensqualität vor, daher kann hinsichtlich der Lebensqualität keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
  • Nebenwirkungen
    • Valide Angaben sind aufgrund der unvollständigen Erfassung nicht möglich.
    • Zusammengenommen kann hinsichtlich der Nebenwirkungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
  • Gesamtbetrachtung
    • In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse kommt der G-BA zu folgender Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens: ein Zusatznutzen liegt vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datenlage eine quantifizierbare Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für patientenrelevante Endpunkte zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren

Cholsäure (1) Orphacol® Laboratoires CTRS Stoffwechselkrankheiten Störung der Gallensäuresynthese 10–25 100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan


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