Alipogentiparvovec (1) – Glybera®
Familiäre Lipoproteinlipasedefizienz
Steckbrief
| Start des Verfahrens | 01.11.2014 – Zulassung: 25.10.2012 |
|---|---|
| Beschluss | 21.05.2015 |
| Befristung bis | 31.12.2017 |
| Wirkstoff | Alipogentiparvovec |
| Handelsname | Glybera® |
| Pharm. Unternehmer | Chiesi GmbH |
| G-BA Vorgangsnummer | D-138 |
| ATC-Code | C10AX10 Andere Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen (C10AX) |
| DDD Tagesdosis | 24 E parenteral |
| Therapeutisches Gebiet | Stoffwechselkrankheiten Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) Orphan |
| Grund des Verfahrens | Erstbewertung |
| Regulatorischer Status | Außergewöhnliche Umstände (EC) ATMP Zulassung zurückgezogen durch PU |
| Anwendungsgebiet des Beschlusses |
|---|
|
Alipogentiparvovec (Glybera®) wird angewendet bei Erwachsenen, bei denen eine familiäre Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind. Die Diagnose LPLD muss durch einen Gentest abgesichert sein. Die Anwendung ist beschränkt auf Patienten mit nachweisbaren Mengen an LPL-Protein. Glybera sollte ausschließlich bei Patienten mit einer LPL-Proteinmasse, die mindestens 5 % des Normalwertes entspricht, angewendet werden. |
| Patientengruppe | Indikation | ZVT |
|---|---|---|
| Erwachsene, bei denen eine familiäre Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind | – (Orphan Drug) |
Studien und Ergebnisse
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Anzahl Studien
(beste Patientengruppe) |
2 (CT-AMT-011-03, CT-AMT-011-05) |
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Studiendesign
(beste Patientengruppe) |
Single-Arm + kein Vergleich |
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Metaanalyse
(beste Patientengruppe) |
nein |
- Klinische Studien
- Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens liegen die Ergebnisse von drei nicht randomisierten, nicht kontrollierten Interventionsstudien CT-AMT-010-01 (mit dem Vorläuferpräparat CT-AMT-010), CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02 sowie von zwei retrospektiven Datenreview-Studien CT-AMT-011-03 (Patienten aus PREP-02 [Vorstudie von CT-AMT-011-01], CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02) und CT-AMT-011-05 (Patienten aus CT-AMT-010-01, PREP-02, CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02) vor.
Behandlung der familiären Lipoproteinlipasedefizienz
- Der G-BA stuft das Ausmaß des allein aus rechtlicher Sicht nach § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V zu unterstellenden Zusatznutzens von Alipogentiparvovec auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als nicht quantifizierbar ein.
- Ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
- Entscheidungsrelevant ist in der vorliegenden Fallkonstellation und Indikation insbesondere die limitierte und wenig aussagekräftige Evidenzgrundlage, so dass eine valide Bewertung der Ergebnisse zur Quantifizierung des Zusatznutzens nicht möglich ist.
- Damit ist eine quantitative Beurteilung des Ausmaßes des Effektes und eine Quantifizierung des Zusatznutzens in eine der Kategorien „gering“, „beträchtlich“ oder „erheblich“ auf der Grundlage der vorgelegten Daten nicht möglich.
- Mortalität
- In den Datenreviews wurde Mortalität nicht erhoben.
- Morbidität - Pankreatitis und abdominale Schmerzen
- In den Interventionsstudien wurden Pankreatitiden und abdominale Schmerzen als unerwünschte Ereignisse erfasst (sowohl ambulant als auch stationär).
- In den retrospektiven Datenreviews wurden Daten der in den Interventions- und Vorbereitungsstudien eingeschlossenen Patienten zu Pankreatitis und abdominalen Schmerzen vor und nach Gabe der Studienmedikation erhoben, ausgewertet und verglichen.
- Ein verblindetes Expertenpanel bewertete für die Datenreviews Pankreatitis- und abdominale Schmerzereignisse hinsichtlich der revidierten Atlanta-Kriterien und bestimmte auf Basis von Krankenhausakten schwere Pankreatitiden sowie multiple Pankreatitis-Schübe, definiert als mindestens 2 Pankreatitiden mit beliebigem Schweregrad.
- Es wurden nur mit einer Hospitalisierung verbundene Pankreatitis- und abdominale Schmerzereignisse erfasst; Ereignisse im ambulanten Bereich wurden nicht betrachtet.
- Die Nachbeobachtungszeit von maximal 5 Jahren, die fehlende Berücksichtigung von ambulanten Ereignissen und die fehlende Berücksichtigung von im Rahmen der Pharmakovigilanz zu Glybera® gemeldeten Ereignissen nach Datenschluss der Follow-Up-Studie CT-AMT-011-05 reicht für einen validen Vorher-Nachher-Vergleich einer Verringerung von Pankreatitiden jedoch nicht aus.
- Auch eine partielle Vermeidung von Pankreatitiden als Folge einer besseren Diät-Compliance der betroffenen Studien-Patienten kann nicht ausgeschlossen werden.
- In der Bewertung des G-BA bleibt es daher fraglich, ob es nach der Therapie mit Glybera® zu einer Reduktion der Pankreatitis-Ereignisse kommt.
- Zudem ist zu vermerken, dass Pankreatitiden sehr unregelmäßig auftreten.
- Im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (European Public Assessment Report, EPAR) fordert deshalb die EMA eine Nachbeobachtungszeit von 15 Jahren für jeden behandelten Patienten.
- Darüber hinaus verweist die EMA auch auf den fehlenden Nachweis einer dauerhaften Senkung der Triglyzeridwerte, dem ursprünglich gewählten primären Endpunkt der Interventionsstudien.
- Auch die Angaben zur Verringerung der postprandialen Chylomikronen-Werte konnten nicht als valide eingestuft werden.
- Zusammengenommen sind die Daten hinsichtlich der Morbidität nicht geeignet, um eine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens abzuleiten.
- Lebensqualität
- Die Lebensqualität wurde für Patienten der Studie CT-AMT-011-02 mittels des generischen Fragebogens Short Form-36 (SF-36) erhoben.
- Dies entspricht Daten für lediglich 5 Studienteilnehmer zu Woche 14 und für 3 Studienteilnehmer zu Woche 52.
- Weitere Erhebungen zur Lebensqualität liegen nicht vor.
- Valide Angaben sind aufgrund der unvollständigen Erfassung nicht möglich.
- Daher kann hinsichtlich der Lebensqualität keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
- Nebenwirkungen
- Ein qualifizierter Vorher-Nachher-Vergleich der Nebenwirkungen fehlt.
- Auffällig sind die zum Teil auch langfristigen unerwünschten Ereignisse an den Applikationsstellen.
- Zusammengenommen kann hinsichtlich der Nebenwirkungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
- Gesamtbetrachtung
- In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse kommt der G-BA zu folgender Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens: ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datenlage eine quantifizierbare Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für patientenrelevante Endpunkte zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.
Zugehörige Verfahren
| Alipogentiparvovec (1) | Glybera® | Chiesi GmbH | Familiäre Lipoproteinlipasedefizienz | 17–35 | 100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan |
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