Alipogentiparvovec (1) – Glybera®

Familiäre Lipoproteinlipasedefizienz

Steckbrief

Start des Verfahrens 01.11.2014 – Zulassung: 25.10.2012
Beschluss 21.05.2015
Befristung bis 31.12.2017
Wirkstoff Alipogentiparvovec
Handelsname Glybera®
Pharm. Unternehmer Chiesi GmbH
G-BA Vorgangsnummer D-138
ATC-Code C10AX10 Andere Mittel, die den Lipidstoffwechsel beeinflussen (C10AX)
DDD Tagesdosis 24 E parenteral
Therapeutisches Gebiet Stoffwechselkrankheiten Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) Orphan
Grund des Verfahrens Erstbewertung
Regulatorischer Status Außergewöhnliche Umstände (EC) ATMP Zulassung zurückgezogen durch PU

Anwendungsgebiet des Beschlusses

Alipogentiparvovec (Glybera®) wird angewendet bei Erwachsenen, bei denen eine familiäre Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind. Die Diagnose LPLD muss durch einen Gentest abgesichert sein. Die Anwendung ist beschränkt auf Patienten mit nachweisbaren Mengen an LPL-Protein. Glybera sollte ausschließlich bei Patienten mit einer LPL-Proteinmasse, die mindestens 5 % des Normalwertes entspricht, angewendet werden.

Patientengruppe Indikation ZVT
Erwachsene, bei denen eine familiäre Lipoproteinlipasedefizienz (LPLD) diagnostiziert wurde und bei denen schwere oder multiple Pankreatitis-Schübe trotz fettarmer Ernährung aufgetreten sind – (Orphan Drug)

Studien und Ergebnisse

Anzahl Studien
(beste Patientengruppe)
2 (CT-AMT-011-03, CT-AMT-011-05)
Studiendesign
(beste Patientengruppe)
Single-Arm + kein Vergleich
Metaanalyse
(beste Patientengruppe)
nein

  • Klinische Studien
    • Zur Beantwortung der Fragestellung zum Ausmaß des Zusatznutzens liegen die Ergebnisse von drei nicht randomisierten, nicht kontrollierten Interventionsstudien CT-AMT-010-01 (mit dem Vorläuferpräparat CT-AMT-010), CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02 sowie von zwei retrospektiven Datenreview-Studien CT-AMT-011-03 (Patienten aus PREP-02 [Vorstudie von CT-AMT-011-01], CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02) und CT-AMT-011-05 (Patienten aus CT-AMT-010-01, PREP-02, CT-AMT-011-01 und CT-AMT-011-02) vor.

Behandlung der familiären Lipoproteinlipasedefizienz

  • Der G-BA stuft das Ausmaß des allein aus rechtlicher Sicht nach § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V zu unterstellenden Zusatznutzens von Alipogentiparvovec auf Basis der Kriterien in § 5 Absatz 7 der AM-NutzenV unter Berücksichtigung des Schweregrades der Erkrankung und des therapeutischen Ziels bei der Behandlung der Erkrankung als nicht quantifizierbar ein.
  • Ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datengrundlage dies nicht zulässt.
  • Entscheidungsrelevant ist in der vorliegenden Fallkonstellation und Indikation insbesondere die limitierte und wenig aussagekräftige Evidenzgrundlage, so dass eine valide Bewertung der Ergebnisse zur Quantifizierung des Zusatznutzens nicht möglich ist.
  • Damit ist eine quantitative Beurteilung des Ausmaßes des Effektes und eine Quantifizierung des Zusatznutzens in eine der Kategorien „gering“, „beträchtlich“ oder „erheblich“ auf der Grundlage der vorgelegten Daten nicht möglich.
  • Mortalität
    • In den Datenreviews wurde Mortalität nicht erhoben.
  • Morbidität - Pankreatitis und abdominale Schmerzen
    • In den Interventionsstudien wurden Pankreatitiden und abdominale Schmerzen als unerwünschte Ereignisse erfasst (sowohl ambulant als auch stationär).
    • In den retrospektiven Datenreviews wurden Daten der in den Interventions- und Vorbereitungsstudien eingeschlossenen Patienten zu Pankreatitis und abdominalen Schmerzen vor und nach Gabe der Studienmedikation erhoben, ausgewertet und verglichen.
    • Ein verblindetes Expertenpanel bewertete für die Datenreviews Pankreatitis- und abdominale Schmerzereignisse hinsichtlich der revidierten Atlanta-Kriterien und bestimmte auf Basis von Krankenhausakten schwere Pankreatitiden sowie multiple Pankreatitis-Schübe, definiert als mindestens 2 Pankreatitiden mit beliebigem Schweregrad.
    • Es wurden nur mit einer Hospitalisierung verbundene Pankreatitis- und abdominale Schmerzereignisse erfasst; Ereignisse im ambulanten Bereich wurden nicht betrachtet.
    • Die Nachbeobachtungszeit von maximal 5 Jahren, die fehlende Berücksichtigung von ambulanten Ereignissen und die fehlende Berücksichtigung von im Rahmen der Pharmakovigilanz zu Glybera® gemeldeten Ereignissen nach Datenschluss der Follow-Up-Studie CT-AMT-011-05 reicht für einen validen Vorher-Nachher-Vergleich einer Verringerung von Pankreatitiden jedoch nicht aus.
    • Auch eine partielle Vermeidung von Pankreatitiden als Folge einer besseren Diät-Compliance der betroffenen Studien-Patienten kann nicht ausgeschlossen werden.
    • In der Bewertung des G-BA bleibt es daher fraglich, ob es nach der Therapie mit Glybera® zu einer Reduktion der Pankreatitis-Ereignisse kommt.
    • Zudem ist zu vermerken, dass Pankreatitiden sehr unregelmäßig auftreten.
    • Im Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (European Public Assessment Report, EPAR) fordert deshalb die EMA eine Nachbeobachtungszeit von 15 Jahren für jeden behandelten Patienten.
    • Darüber hinaus verweist die EMA auch auf den fehlenden Nachweis einer dauerhaften Senkung der Triglyzeridwerte, dem ursprünglich gewählten primären Endpunkt der Interventionsstudien.
    • Auch die Angaben zur Verringerung der postprandialen Chylomikronen-Werte konnten nicht als valide eingestuft werden.
    • Zusammengenommen sind die Daten hinsichtlich der Morbidität nicht geeignet, um eine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens abzuleiten.
  • Lebensqualität
    • Die Lebensqualität wurde für Patienten der Studie CT-AMT-011-02 mittels des generischen Fragebogens Short Form-36 (SF-36) erhoben.
    • Dies entspricht Daten für lediglich 5 Studienteilnehmer zu Woche 14 und für 3 Studienteilnehmer zu Woche 52.
    • Weitere Erhebungen zur Lebensqualität liegen nicht vor.
    • Valide Angaben sind aufgrund der unvollständigen Erfassung nicht möglich.
    • Daher kann hinsichtlich der Lebensqualität keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
  • Nebenwirkungen
    • Ein qualifizierter Vorher-Nachher-Vergleich der Nebenwirkungen fehlt.
    • Auffällig sind die zum Teil auch langfristigen unerwünschten Ereignisse an den Applikationsstellen.
    • Zusammengenommen kann hinsichtlich der Nebenwirkungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse keine Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens hergeleitet werden.
  • Gesamtbetrachtung
    • In der Gesamtbetrachtung der vorliegenden Ergebnisse kommt der G-BA zu folgender Bewertung des Ausmaßes des Zusatznutzens: ein Zusatznutzen liegt gemäß § 35a Absatz 1 Satz 10 Halbs. 1 SGB V vor, ist aber nicht quantifizierbar, weil die wissenschaftliche Datenlage eine quantifizierbare Aussage zum Ausmaß des Zusatznutzens für patientenrelevante Endpunkte zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zulässt.

Zugehörige Verfahren

Alipogentiparvovec (1) Glybera® Chiesi GmbH Stoffwechselkrankheiten Familiäre Lipoproteinlipasedefizienz 17–35 100% nicht-quantifizierbarer Zusatznutzen Orphan


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