Fampridin (1) – Fampyra®

Multiple sclerosis (MS)

Characteristics

Start date 29.07.2011 – Marketing authorisation: 20.07.2011
Resolution 02.08.2012
INN Fampridin
Brand name Fampyra®
Pharm. company Biogen Idec GmbH
G-BA Procedure ID D-013
ATC code N07XX07 Other nervous system drugs (N07XX)
DDD 20 mg O
Therapeutic area Nervous system diseases
Reason for procedure Initial assessment
Regulatory status Conditional Approval

Studies and Results

  • Bei der vorliegenden Bewertung handelt es sich um die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Fampridin. Das zugelassene Anwendungsgebiet lautet:
  • „Fampyra ist zur Verbesserung der Gehfähigkeit von erwachsenen Patienten mit Multipler Sklerose mit Gehbehinderung indiziert (EDSS 4-7).“
  • Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Krankengymnastik entsprechend der Heilmittelrichtlinie unter der Voraussetzung einer optimierten MS-Standardtherapie (einschließlich einer symptomatischen Therapie mit gegebenenfalls Spasmolytika) bestimmt.
  • Für die in Deutschland relevante Versorgungssituation wird für die ganz überwiegende Mehrheit der Patientinnen und Patienten mit Gangstörungen regelhaft Krankengymnastik als Behandlungsoption entsprechend der Leitlinien zur Verfügung gestellt. Demnach sind vom pharmazeutischen Unternehmer im Dossier die Nachweise für diese Patientenpopulation so zu führen, dass der Zusatznutzen von Fampridin als zusätzliche Therapie zur Krankengymnastik im Vergleich zu Krankengymnastik allein gezeigt wird.
  • Der vom pharmazeutischen Unternehmer vorgelegte indirekte Vergleich von Fampridin alleine (und nicht als zusätzliche Therapie zur Krankengymnastik) gegenüber Krankengymnastik alleine ist methodisch nicht geeignet, die Fragestellung des G-BA zu beantworten.
  • Da die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden sind, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.

Associated procedures

Fampridin (1) Fampyra® Biogen Idec GmbH Nervous system diseases Multiple sclerosis (MS) 43,100–49,900 100% additional benefit not proven


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